ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Dr.wait UG (haftungsbeschränkt) Rebhuhnweg 2, 75365 Calw (nachfolgend „Anbieter")
Stand: 5. August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Dr.wait einschließlich aller Module und Zusatzleistungen (nachfolgend gemeinsam „Plattform").
- Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Medizinische Versorgungszentren und vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens (nachfolgend „Kunde" oder „Praxis"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in deren Kenntnis Leistungen erbringt. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform Dr.wait als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Die Plattform dient der Organisation und Steuerung von Patientenbesuchen und Praxisabläufen. Sie umfasst je nach gebuchtem Leistungsumfang insbesondere folgende Module:
- Digitales Wartezimmer (Warteschlangen-Management, Behandlungszimmer, Pager-Modus)
- Online-Rezeption (Website-Integration für Patientenanliegen)
- Terminverwaltung (Online-Terminbuchung, Terminerinnerungen)
- KI-Telefonassistent (KI-gestützte Annahme und Bearbeitung eingehender Telefonanrufe)
- Videosprechstunde (über einen KBV-zertifizierten Videodienstanbieter)
- Patientenformulare, Arztbriefe, Posteingang, Statistiken
- Patienten-App (kostenlose mobile Anwendung für Patienten)
- PVS-Anbindungen (Schnittstellen zu Praxisverwaltungssystemen)
- SMS-Versand (verbrauchsabhängig)
- Der konkrete Funktionsumfang der Module ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Produktdokumentation unter www.drwait.de/d/docs in der bei Buchung gültigen Fassung. Die Produktdokumentation stellt keine Garantie im Rechtssinne dar. Maßgeblich ist der bei Buchung bestehende Funktionsumfang; ein Anspruch auf künftige, angekündigte oder in Aussicht gestellte Funktionen besteht nicht.
- Die Plattform ist ein Organisations- und Kommunikationswerkzeug. Der Anbieter erbringt keine medizinischen, heilkundlichen oder therapeutischen Leistungen. Die medizinische und organisatorische Verantwortung für die Behandlung von Patienten, für Diagnosen, Therapieentscheidungen und die Priorisierung von Patientenanliegen verbleibt vollständig beim Kunden.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern und zu verbessern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Benutzeroberfläche, technischer Verfahren und eingesetzter Unterauftragnehmer sowie die Einstellung einzelner unentgeltlicher Funktionen.
- Unentgeltliche Funktionen und Module (einschließlich als „Beta", „Preview" oder „Test" gekennzeichneter Funktionen sowie zeitlich begrenzter Testphasen kostenpflichtiger Module) werden ohne Verfügbarkeits- oder Funktionszusage bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Diese AGB gelten auch für ihre Nutzung.
§ 3 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum
- Alle Rechte an der Plattform, ihren Bestandteilen und der zugehörigen Dokumentation (insbesondere Software, Quellcode, Datenbanken, Benutzeroberflächen, Marken und Logos) stehen ausschließlich dem Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern zu. Keine Bestimmung dieses Vertrags ist als Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums auszulegen.
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene praxisinterne Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden ist umfasst.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (außer in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG), Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder weiterzuverkaufen oder Sicherheitstests bzw. Angriffe auf die Plattform durchzuführen. Die bestimmungsgemäße Nutzung durch Patienten des Kunden (z. B. Patienten-App, Online-Rezeption) bleibt unberührt.
- Der Anbieter darf Anregungen, Verbesserungsvorschläge und sonstiges Feedback des Kunden zur Plattform unentgeltlich und ohne Einschränkung für die Weiterentwicklung seiner Produkte nutzen.
- In die Plattform integrierte Drittsoftware unterliegt ggf. den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
§ 4 Vertragsschluss, Buchung von Modulen
- Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Freischaltung durch den Anbieter zustande.
- Kostenpflichtige Module bucht der Kunde innerhalb der Anwendung. Mit der Buchung kommt der Vertrag über das jeweilige Modul zu den bei Buchung angezeigten Preisen zustande.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung oder die Buchung einzelner Module ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) bereit.
- Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht:
- angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 24 Stunden im Voraus, nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten);
- Störungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Telefonie-Anbietern, KI-Diensten Dritter, App-Store-Infrastruktur oder der Internetanbindung des Kunden;
- höhere Gewalt (§ 15);
- Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.
- Support wird werktags zu üblichen Geschäftszeiten per E-Mail und über die in der Anwendung angebotenen Kanäle geleistet. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 6 Besondere Bedingungen für den KI-Telefonassistenten
- Der KI-Telefonassistent nimmt eingehende Anrufe entgegen, führt automatisierte Dialoge mit Anrufern und erstellt daraus strukturierte Anliegen, Transkripte und Zusammenfassungen. Er nutzt hierzu Sprach- und KI-Modelle von Drittanbietern (Einzelheiten regelt Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags).
- KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Telefonassistenten erstellten Anliegen, Transkripte und Zusammenfassungen zeitnah zu sichten und eigenverantwortlich zu bewerten. Der Telefonassistent trifft keine medizinischen Einschätzungen und keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO; die Bewertung und Bearbeitung von Patientenanliegen obliegt ausschließlich dem Kunden.
- Der Telefonassistent ist kein Notrufkanal. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass Patienten in Notfällen auf die Notrufnummern (112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117) hingewiesen werden und dass die Erreichbarkeit der Praxis den berufsrechtlichen Anforderungen genügt. Der Anbieter konfiguriert den Telefonassistenten standardmäßig mit entsprechenden Notfall-Hinweisen; der Kunde darf diese nicht deaktivieren.
- Die Funktionsfähigkeit des Telefonassistenten hängt von Leistungen Dritter ab (Telefonnetz, Telefonie-Infrastruktur, KI-Modelle). Der Anbieter schuldet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Drittleistungen; § 5 gilt entsprechend.
- Soweit die gebuchte Preisstufe ein Minutenkontingent enthält, gilt: Auf das Kontingent angerechnet werden KI-Gesprächsminuten (Zeit, in der der Telefonassistent das Gespräch aktiv führt) und Durchstell-Minuten (Gesprächszeit nach Weiterleitung des Anrufs an die Praxis), jeweils je angefangener Minute. Nicht verbrauchte Minuten verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums und werden nicht übertragen oder erstattet. Über das Kontingent hinausgehende Minuten werden verbrauchsabhängig zu den Preisen der bei Buchung gültigen Preisliste abgerechnet; die Preisliste kann für KI-Gesprächsminuten und Durchstell-Minuten unterschiedliche Preise vorsehen. Der aktuelle Verbrauch ist für den Kunden in der Anwendung einsehbar.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Telefonassistenten bei missbräuchlicher Nutzung (insbesondere automatisierten oder künstlich erzeugten Anrufen) vorübergehend zu sperren; § 11 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, technische Voraussetzungen
- Der Kunde gibt bei der Buchung die zutreffende Anzahl der Behandler an (Behandler ist jede Person, die in der Praxis Patienten behandelt, unabhängig vom Standort) und aktualisiert diese Angabe unverzüglich bei Änderungen. Der Anbieter ist berechtigt, bei unzutreffender Angabe die Vergütung ab dem Zeitpunkt der Änderung nachzuberechnen.
- Der Kunde verwaltet die Nutzerkonten seiner Mitarbeiter eigenverantwortlich, hält Zugangsdaten geheim, trägt Sorge für sichere Passwörter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung. Handlungen von Mitarbeitern und sonstigen Personen, denen der Kunde die Nutzung ermöglicht, werden dem Kunden zugerechnet; Gleiches gilt für Handlungen unter den Zugangsdaten des Kunden, sofern er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Bestimmte Patientendaten werden mit einem Schlüssel verschlüsselt, der ausschließlich dem Kunden bekannt ist (Passphrase). Der Anbieter hat keinen Zugriff auf diese Passphrase und kann verschlüsselte Daten bei Verlust der Passphrase nicht wiederherstellen. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung der Passphrase allein verantwortlich.
- Der Kunde ist für die Erfüllung seiner eigenen datenschutz- und berufsrechtlichen Pflichten gegenüber Patienten verantwortlich, insbesondere für erforderliche Informationen und ggf. Einwilligungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform (z. B. Hinweis auf den KI-Telefonassistenten). Importiert der Kunde personenbezogene Daten in die Plattform, sichert er zu, dass hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
- Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein. Er unterlässt Eingriffe in die technische Infrastruktur des Anbieters sowie die automatisierte Massenabfrage der Plattform.
- Die für die Nutzung erforderliche technische Ausstattung des Kunden (Internetanschluss, Endgeräte, aktuelle Browser-Versionen, Telefonanschluss bzw. Rufumleitung für den Telefonassistenten) ist nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters; der Kunde hält sie auf eigene Kosten vor.
- Der Kunde benennt dem Anbieter eine aktuelle E-Mail-Adresse als Kontaktadresse für Vertragserklärungen und stellt sicher, dass dorthin versandte Erklärungen ihn erreichen.
§ 8 Preise, Abrechnung, Zahlung
- Es gelten die Preise der bei Buchung des jeweiligen Moduls gültigen Preisliste (www.drwait.de/d/docs/rechtliches/preisliste), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Nutzungsunabhängige Entgelte (Grundentgelte, Behandler-Lizenzen) werden monatlich im Voraus abgerechnet; verbrauchsabhängige Entgelte (z. B. Gesprächsminuten über das Kontingent hinaus, SMS) nachträglich mit der jeweils nächsten Abrechnung.
- Die Zahlung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe) per Lastschrift oder Kreditkarte. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Einwendungen gegen eine Abrechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang in Textform zu erheben; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde konnte die Einwendung auch bei sorgfältiger Prüfung nicht früher erheben. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigten Einwendungen bleiben unberührt.
§ 9 Preisanpassung
- Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten anzupassen, insbesondere Kosten für KI- und Telekommunikationsdienste Dritter, Rechenzentrums- und Infrastrukturleistungen, Personal sowie allgemeine Betriebskosten. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, soweit sie der tatsächlichen Kostenentwicklung entspricht; Kostensenkungen sind bei der Bemessung zu berücksichtigen.
- Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und werden nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums wirksam.
- Erhöht der Anbieter die Preise, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, wird der Vertrag zum neuen Preis fortgesetzt.
- Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer werden ohne Ankündigungsfrist weitergegeben und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Verträge über die Plattform und einzelne Module laufen auf unbestimmte Zeit.
- Der Kunde kann den Vertrag insgesamt oder einzelne Module jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung wird zum Ende des Abrechnungszeitraums wirksam, auch wenn sie erst an dessen letztem Tag erklärt wird.
- Der Anbieter kann den Vertrag insgesamt oder einzelne Module mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist;
- der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung des Kunden ist auch über die in der Anwendung vorgesehene Funktion möglich.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Danach ist der Anbieter zur Löschung entsprechend dem Auftragsverarbeitungsvertrag berechtigt und verpflichtet.
§ 11 Zahlungsverzug, Sperrung
- Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einem monatlichen Grundentgelt in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Modulen sperren, wenn er den Kunden zuvor gemahnt und die Sperrung mit einer Frist von 14 Tagen angedroht hat.
- Die Sperrung des KI-Telefonassistenten erfolgt so, dass eingehende Anrufe nicht unbeantwortet bleiben, sondern auf die reguläre Telefonannahme der Praxis oder eine Ansage zurückfallen.
- Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Die Sperrung wird nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen unverzüglich aufgehoben.
§ 12 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
- Eine Minderung ist nur zulässig, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich gemindert ist; das Recht des Kunden, überzahlte Beträge nach Bereicherungsrecht zurückzufordern, bleibt unberührt.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Für Daten, die ausschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt gespeichert sind und infolge des Verlusts der Passphrase des Kunden unzugänglich werden, haftet der Anbieter nicht (§ 7 Abs. 3).
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf der medizinischen oder organisatorischen Bewertung von Patientenanliegen durch den Kunden beruhen, insbesondere nicht für Behandlungs- oder Organisationsentscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Inhalten der Plattform (einschließlich KI-generierter Inhalte) trifft (§ 2 Abs. 3, § 6 Abs. 2).
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Patienten) sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder ihm zurechenbare Personen, auf von ihm eingestellten Inhalten oder auf der Verletzung seiner Pflichten aus § 7 beruhen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung.
§ 15 Höhere Gewalt
Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistungserbringung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert wird (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur, Angriffe auf die IT-Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen). Vergütungspflichten des Kunden entfallen für den Zeitraum, in dem die Plattform aus diesem Grund insgesamt nicht nutzbar ist.
§ 16 Datenschutz, Berufsgeheimnis
- Die Parteien schließen den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) des Anbieters nach Art. 28 DSGVO, der in der Anwendung bereitgestellt und akzeptiert wird. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags; bei Widersprüchen zu diesen AGB geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
- Der Anbieter und die von ihm eingesetzten mitwirkenden Personen sind hinsichtlich der ihnen im Rahmen der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangenden Berufsgeheimnisse (§ 203 StGB) zur Verschwiegenheit verpflichtet; Einzelheiten regelt der AVV.
- Die Liste der Unterauftragsverarbeiter sowie die Datenschutzerklärung sind unter www.drwait.de/d/docs/datenschutz-sicherheit abrufbar.
§ 17 Nutzungsdaten, Produktverbesserung
Der Anbieter ist berechtigt, beim Betrieb der Plattform anfallende technische Daten und Nutzungsdaten in anonymisierter oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Mitarbeiter oder Patienten zulässt, zeitlich unbegrenzt für Zwecke der Produktverbesserung, Fehleranalyse, Kapazitätsplanung, Statistik und Vermarktung der Plattform zu verwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ausschließlich nach dem AVV und der Datenschutzerklärung; eine Nutzung personenbezogener Patientendaten zu eigenen Zwecken des Anbieters findet nicht statt.
§ 18 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht-öffentliche Produkt- und Preisinformationen) vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 19 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Praxisname und Logo als Referenzkunden in Marketingmaterialien (einschließlich Website) nennen. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Darüber hinausgehende Aussagen (z. B. Zitate, Fallstudien) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Änderung des Vertragsgefüges (insbesondere des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung) bewirkt. Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 9.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder über die Anwendung angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
- Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter kann in diesem Fall den Vertrag ordentlich nach § 10 Abs. 3 kündigen.
§ 21 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 22 Verjährung
Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 13 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung) sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 23 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.